Dr. Mascha Franzen

Qualifikationen

 

  • Fachanwältin für Verwaltungsrecht
  • Fachanwältin für Medizinrecht
  • Über 25 Jahre Berufserfahrung im Hochschulbereich
  • Über 15.000 geführte Akten
  • 40 medizinische Fakultäten im Fokus
  • Trägerin des Zertifikates „Qualität durch Fortbildung“ der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
  • Mitglied der Bundesvereinigung öffentlichen Recht (BÖR)
  • Mitglied der ARGE Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
  • Autorin des Kapitels „Hochschulzulassungsrecht“ im Münchner Anwaltshandbuch Verwaltungsrecht (C.H. Beck)

Dr. Mascha Franzen – Fachanwältin für Hochschulzulassungsrecht und Hochschulrecht

Ich bin Dr. Mascha Franzen, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht sowie Fachanwältin für Medizinrecht. Seit mehr als 25 Jahren berate und vertrete ich Studienbewerberinnen, Studienbewerber und Studierende im Hochschul- und Hochschulzulassungsrecht. Ich arbeite viel im Bereich der Medizin, übernehme aber auch gerne Fälle im Bereich Bachelor- und Master.

Daneben bearbeite ich auch weitere Verfahren rund um das Thema Hochschule: Immatrikulation, Exmatrikulation, Prüfungsanfechtung, Härtefälle, Ortswechsel und privates Hochschulrecht. Meine Mandantschaft kommt aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Beratung und Vertretung kann digital und ortsunabhängig erfolgen.

Entscheidend ist für mich: Jedes Mandat wird individuell von mir persönlich geprüft. Insbesondere eine Studienplatzklage ist für mich kein schematisches Standardverfahren. Die Erfolgsaussichten hängen vom Studiengang, der Hochschule, dem Semester, den Fristen, den Unterlagen und der konkreten Bewerbungssituation ab. Deshalb entwickle ich für jedes Mandat eine eigene, auf die jeweilige Situation zugeschnittene Strategie.


Beruflicher Werdegang

Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden promovierte ich dort zum Thema „Die Einigungsstelle und ihre Kompetenz“. Seit 2003 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen.

Zunächst war ich in der Kanzlei Hümmerich & Dietrich als Associate, später als Partnerin tätig. Ab 2008 arbeitete ich in der Kanzlei Dr. Birnbaum. Im Jahr 2011 gründete ich gemeinsam mit meinem damaligen sehr geschätzten Kollegen die Kanzlei Dr. Birnbaum und Partner. Dort war ich bis zur Gründung meiner eigenen Kanzlei Partnerin einer auf Hochschulrecht und Studienplatzklagen spezialisierten Kanzlei.

Seit 2018 führe ich meine eigene Kanzlei „Die Hochschulanwältin“ in Köln. Ich arbeite bundesweit.


Eingespieltes Team mit langjähriger Assistenz

Unterstützt werde ich von meiner langjährigen Assistenz, Frau Langerbeins. Wir arbeiten seit Ihrer Zeit als Auszubildende bei mir zusammen. Sie begleitet die organisatorische Abwicklung der Mandate, koordiniert Unterlagen, Fristen und Kommunikation und sorgt dafür, dass die Verfahren zuverlässig vorbereitet werden.

Die Kombination aus persönlicher anwaltlicher Bearbeitung durch mich und einer eingespielten organisatorischen Unterstützung ist für die Mandatsführung besonders wichtig. Studienplatzverfahren sind häufig fristgebunden und unterlagenintensiv. Deshalb kommt es nicht nur auf die rechtliche Bewertung an, sondern auch auf eine sorgfältige, strukturierte und verlässliche Bearbeitung im Hintergrund.

Frau Langerbeins und ich arbeiten eng zusammen. Dadurch können Mandate effizient vorbereitet werden, ohne dass die individuelle Prüfung und persönliche anwaltliche Betreuung verloren gehen.


Wobei ich Sie unterstütze

Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:

  • Studienplatzklagen in Medizin, Bachelor- und Master
  • Verfahren im höheren Fachsemester
  • Hochschulwechseln aus dem Ausland nach Deutschland
  • Wechseln von privaten Hochschulen an staatliche Universitäten
  • Prüfungsanfechtungen
  • Widerspruchsverfahren
  • außergerichtlicher Kommunikation mit der Hochschule
  • außerkapazitären Zulassungsanträgen
  • verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren
  • Ablehnungsbescheiden und Zulassungsproblemen,
  • Fragen zur Immatrikulation und Exmatrikulation,
  • Privatem Hochschulrecht

Im Mittelpunkt steht immer die Frage, welches Vorgehen in Ihrer konkreten Situation sinnvoll ist. Nicht jedes Verfahren ist aussichtsreich. Umso wichtiger ist eine sorgfältige anwaltliche Prüfung vor Einleitung rechtlicher Schritte.


Mein Anspruch

Mein Anspruch ist eine fachlich präzise, persönliche und transparente Beratung. Ich möchte Mandantinnen und Mandanten nicht mit pauschalen Versprechungen überzeugen, sondern mit Erfahrung, Spezialisierung und einer realistischen Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten.

Wer einen Studienplatz in Medizin oder einem anderen zulassungsbeschränkten Studiengang anstrebt oder exmatrikuliert wird, steht häufig unter erheblichem Zeitdruck. Ablehnungsbescheide, Fristen und gerichtliche Verfahren müssen schnell und sorgfältig geprüft werden. Genau hier setzt meine Arbeit an.

Ich begleite Sie mit langjähriger Erfahrung, klarer Kommunikation und einer individuell entwickelten Strategie für Ihr konkretes Anliegen.

Wer ist Dr. Mascha Franzen?

Dr. Mascha Franzen ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht sowie Fachanwältin für Medizinrecht. Sie berät seit mehr als 25 Jahren Studienbewerberinnen, Studienbewerber und Studierende im Hochschul- Hochschulzulassungs- und Prüfungsrecht.

Ist Dr. Mascha Franzen auf Studienplatzklagen Medizin spezialisiert?

Ja. Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf Studienplatzklagen in Humanmedizin und Zahnmedizin, Verfahren im höheren Fachsemester, Vorklinik, Klinik und Hochschulwechseln.

Bearbeitet Dr. Mascha Franzen die Mandate persönlich?

Ja. Jedes Mandat wird von Dr. Mascha Franzen persönlich geprüft, betreut und bearbeitet. Die rechtliche Einschätzung und die strategische Ausrichtung erfolgen individuell nach der konkreten Situation des Mandanten.

Wer unterstützt Dr. Mascha Franzen in der Kanzlei?

Dr. Mascha Franzen wird von ihrer langjährigen Assistenz, Frau Langerbeins, unterstützt. Sie begleitet insbesondere die organisatorische Bearbeitung der Mandate, die Unterlagenkoordination, Fristenkontrolle und Kommunikation.

Arbeitet die Kanzlei bundesweit?

Ja. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten im Bereich Studienplatzklage und Hochschulzulassung bundesweit. Alle Verfahren können digital vorbereitet und ortsunabhängig betreut werden.

Geht es auf dieser Seite nur um Medizin?

Nein. Der Schwerpunkt liegt zwar auf Studienplatzklagen in Medizin und Zahnmedizin. Daneben berät und vertritt Dr. Mascha Franzen aber auch in anderen Fragen des Hochschulzulassungsrechts, etwa bei Ablehnungsbescheiden, Immatrikulation, Exmatrikulation, Hochschulwechsel und weiteren zulassungsbeschränkten Studiengängen.

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