Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung bei einer Studienplatzklage
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung eine Studienplatzklage?
Das hängt von Ihrem konkreten Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Studienplatzklagen können vom Versicherungsschutz erfasst sein; es können jedoch Einschränkungen oder Ausschlüsse bestehen. Deshalb muss der jeweilige Vertrag individuell geprüft werden.
Kann auch die Rechtsschutzversicherung meiner Eltern eintreten?
Das kann möglich sein, wenn der Studienbewerber nach den Versicherungsbedingungen noch über den Vertrag der Eltern mitversichert ist. Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und den persönlichen Voraussetzungen.
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Prüfung meiner Rechtsschutzversicherung?
Für eine Prüfung sind insbesondere der Versicherungsschein und die für Ihren Vertrag geltenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) hilfreich. Zusätzlich sind Angaben zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und gegebenenfalls zu bereits geführter Korrespondenz mit dem Versicherer erforderlich.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung mehrere Studienplatzklagen gegen verschiedene Universitäten?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Manche Versicherungsverträge enthalten Begrenzungen oder besondere Regelungen für Studienplatzverfahren. Deshalb muss geprüft werden, welchen Umfang die Deckungszusage hat und ob mehrere Verfahren erfasst werden.
Was ist eine Deckungszusage?
Mit der Deckungszusage bestätigt der Rechtsschutzversicherer, dass er im Rahmen des Versicherungsvertrags die Kosten des betreffenden Rechtsstreits übernimmt. Dabei sollte geprüft werden, auf welches konkrete Verfahren und welchen Umfang sich die Zusage bezieht.
Was passiert, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnt?
Eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass tatsächlich kein Versicherungsschutz besteht. Entscheidend ist, aus welchem Grund der Versicherer die Deckung ablehnt und welche Versicherungsbedingungen vereinbart wurden. Die Ablehnung kann deshalb rechtlich überprüft werden.
Sollte ich vor Beginn einer Studienplatzklage eine Rechtsschutzversicherung neu abschließen?
Ein Neuabschluss führt nicht automatisch dazu, dass eine bereits konkret bevorstehende Studienplatzklage versichert ist. Maßgeblich sind insbesondere die Versicherungsbedingungen, mögliche Wartezeiten und die Frage, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. Deshalb sollte dies vor einem Vertragsabschluss genau geprüftft werden.
Wer schuldet die Rechtsanwaltskosten – ich oder meine Rechtsschutzversicherung?
Kostenschuldner meiner anwaltlichen Tätigkeit ist immer mein Mandant und nicht die Rechtsschutzversicherung. Das Mandatsverhältnis besteht zwischen Ihnen und meiner Kanzlei. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung ändert daran grundsätzlich nichts.
Soweit Versicherungsschutz besteht, kann die Rechtsschutzversicherung verpflichtet sein, die versicherten Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen zu übernehmen. In der Praxis rechnet die Kanzlei häufig unmittelbar mit der Rechtsschutzversicherung ab. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Sie als Mandant Auftraggeber und Kostenschuldner bleiben.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung einzelne Gebühren oder Kosten nicht oder nur teilweise – beispielsweise wegen einer Selbstbeteiligung, einer Begrenzung des Versicherungsschutzes oder weil bestimmte Kosten nicht vom Versicherungsvertrag erfasst sind –, ist die verbleibende Vergütung daher vom Mandanten zu tragen.