Rechtschutz­versicherung Studienplatz­klage Medizin

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Eine Übernahme der Kosten einer Studienplatzklage im Medizinstudium durch eine Rechtsschutzversicherung ist durchaus möglich. Dies kann eine eigene Rechtsschutzversicherung des Studienplatzklägers sein, möglich ist aber auch die Inanspruchnahme einer Versicherung der Eltern.

 

 

Ob eine Einstandspflicht einer bereits bestehenden Rechtsschutzversicherung für die Studienplatzklage besteht, prüfe ich gerne kostenfrei für Sie. Hierfür benötige ich lediglich den entsprechenden Versicherungsschein und die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) des Versicherungsvertrages.

 

 

Bei bestehenden Altverträgen übernehmen beispielsweise die Rechtsschutzversicherter Allianz, die Züricher oder die Advocard Ihre Kosten der Studienplatzklage.

 

 

Eine vollumfängliche Kostenübernahme für Studienplatzklagen durch Neuverträge ist inzwischen stark eingeschränkt. Einzelne Versicherungen decken aber noch bis zu fünf Verfahren ab, sodass sich ein rechtzeitiger Versicherungsabschluss für Sie durchaus noch lohnen kann. Einzelheiten hierzu und Empfehlungen zu einem möglichen Neuabschluss können Sie gerne in einem persönlichen Telefonat mit mir besprechen.