Für die Stellung der außerkapazitären Zulassungsanträge durch mich gelten strenge Fristenregelungen. Im Idealfall findet Ihre Kontaktaufnahme zu mir so frühzeitig statt, dass ich die relevanten Fristen unproblematisch wahren kann. Bitte warten Sie mit der Kontaktaufnahme nach Möglichkeit nicht bis zum Erhalt eines Ablehnungsbescheides durch Hochschulstart oder die Hochschulen! Denn diese Bescheide kommen im Regelfall erst nach Ablauf der für den Anwalt maßgeblichen Fristen.
Aktuell gelten für meine Tätigkeit folgende Regelungen:
Generell bietet sich daher für eine mögliche Studienplatzklage im Medizinstudium zum Wintersemester eine Kontaktaufnahme ca. Anfang Juni, für eine mögliche Studienplatzklage zum Sommersemester eine Kontaktaufnahme ca. Anfang Dezember an. Altabiturienten, die sich für eine Studienplatzklage in das erste Fachsemester interessieren, sollten sich für das Wintersemester nach Möglichkeit spätestens Anfang Mai mit mir in Verbindung setzen. So kann ich Sie ohne Zeitdruck ausführlich beraten, die Bewerbungsoptimierung vornehmen und die notwendigen Dokumente zusammenstellen.
Frist verpasst?
Natürlich kann ich auch noch in letzter Minute für Sie tätig werden. Und sollten Sie die aktuellen Fristen für das anstehende Semester gerade verpasst haben, arbeite ich gerne eine alternative Klagestrategie für den Studienplatz heraus. Falls eine Studienplatzklage im aktuellen Semester aufgrund von verpassten Fristen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg mehr hat, wird dies von mir offen kommuniziert und wir suchen gemeinsam nach Alternativen. Unter Umständen können wir ein verschlanktes Verfahren gegen die Universitäten führen, deren Fristen noch nicht abgelaufen sind. Gegebenenfalls wird die Klage ein Fachsemester später durchgeführt und dafür rechtzeitig und professionell vorbereitet.