Teilstudienplatz Medizin

Start » Medizinstudium in Deutschland » Teilstudienplatz Medizin

Der „Teilstudienplatz Medizin“ ist ein Studienplatz, der sich auf den Zeitraum der sog. Vorklinik beschränkt, also nur für einen bestimmten Teil des Medizinstudiums zu dessen Beginn vergeben wird.

Einige Universitäten bzw. deren medizinische Fakultäten bieten in Deutschland Teilstudienplätze an.

So erhält ein Studienbewerber einen Studienplatz im Fachbereich Medizin, jedoch nur für die ersten vier Semester, also bis zum Abschluss der ersten Staatsprüfung Medizin – also bis zum Physikum. Mit Bestehen dieser Prüfung wird der Studierende exmatrikuliert und muss sich – bestenfalls rechtzeitig – um einen neuen Studienplatz kümmern. Denn anders als bei einem Vollstudienplatz geht das Studium nicht automatisch nach dem Physikum in den klinischen Studienabschnitt über.

Vorteile Teilstudienplatz Medizin

Ein Teilstudienplatz mag auf den ersten Blick nicht sonderlich erstrebenswert klingen, da nach vier Semestern das Studium auf diesem Platz an diesem Ort beendet ist. Diese Teilstudienplätze Medizin haben aber auch Vorteile: ein solcher Teilstudienplatz ist für viele Studienbewerber ein Weg in das Medizinstudium, die andernfalls kaum eine Chance auf die Zusage für einen vollen Studienplatz haben. Denn im Gegensatz zu einem Vollstudienplatz wird der Teilstudienplatz Medizin bereits nach deutlich kürzeren Wartezeiten und auch an Bewerber ohne 1,0-Abitur vergeben. Außerdem kann der Studierende sich während des Studiums auf dem Teilstudienplatz Medizin weiterhin auf einen Vollstudienplatz bewerben oder Studienplatzklage erheben, ohne wertvolle Studienzeit zu verlieren.

Der Teilstudienplatz Medizin ist also jedenfalls ein „guter Fuß in der Tür“ für ein vollständiges Medizinstudium.

Nachteile Teilstudienplatz Medizin

Nachteilig an einem Teilstudienplatz Medizin ist, dass nur wenige Universitäten diese Studienplätze vergeben. Der Zugang zum Studium wird also über diese Studienplätze erleichtert, aber auch die Teilstudienplätze sind in Deutschland heiß begeht und hart umkämpft.

Die Tatsache, dass nur wenige Fakultäten Teilstudienplätze anbieten, führt außerdem dazu, dass der Studierende auf einem solchen Studienplatz oftmals mitten im Studium die Universität wechseln muss, um sein Studium auf einem Vollstudienplatz weiterführen und beenden zu können.

Zudem gilt es, sich in dieser Zeit nicht nur auf das Studium zu konzentrieren, sondern sich zugleich um die Fortsetzung des Studiums zu kümmern: sonst droht nach dem Physikum schlichtweg die Exmatrikulation, das Studium der Medizin liegt dann zunächst de facto auf Eis.

Doppelstrategie: Bewerbungen & Studienplatzklagen

Wer den dringenden Wunsch hat, Medizin zu studieren, aber nicht die „Top-Voraussetzungen“ für einen Vollstudienplatz mitbringt, für den ist ein Teilstudienplatz Medizin eine gute Lösung, den Einstieg ins Studium zu finden.

Gleichzeitig gilt es dann jedoch, sich rechtzeitig um Bewerbungen auf einen Vollstudienplatz zu kümmern oder eine Studienplatzklage in ein höheres Fachsemester vorzubereiten. Beides gewährleistet, dass das Medizinstudium nach dem Physikum nahtlos weitergehen kann, wenn ggfs. auch an einer anderen Universität bzw. an einem anderen Studienort.

Anwaltliche Hilfe für Vollstudienplatz

Mit anwaltlicher Unterstützung können Studierende mit einem Teilstudienplatz Medizin „in der Tasche“ Bewerbungen und ggfs. Studienplatzklagen effizient vorantreiben und damit die Chancen auf einen Vollstudienplatz nach dem Physikum deutlich erhöhen.

Denn zielführend ist hier insbesondere zunächst das Bewerben, dann ggfs. Einreichen von Studienplatzklagen an mehreren Universitätsstandorten gleichzeitig. So steigen die Chancen, dass wenigstens eine Universität im Erfolgsfall einer Studienplatzklage gerichtlich zur Vergabe eines Studienplatzes verurteilt wird. Denn Studierende mit einem Teilstudienplatz Medizin können durch eine Studienplatzklage gerichtlich eine Zusage für einen Vollstudienplatz erwirken.