FAQ

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Ich bin Expertin für die Studienplatzklage und konzentriere mich bereits seit vielen Jahren auf das Einklagen von Medizinstudienplätzen in Deutschland. Durch meine Fachanwaltstitel im Verwaltungs- und Medizinrecht sowie meine Mitgliedschaften in der Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BÖR) und der ARGE Medizinrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) gewährleiste ich meinen Mandanten eine hochspezialisierte Beratung und Klagedurchführung im Bereich der medizinischen Hochschulzulassung.

So früh wie möglich! Ich berate Sie zu allen Fragen rund um einen deutschen oder europäischen Studienplatz in der Medizin, sobald Ihr Abitur in greifbarer Nähe ist und natürlich auch später.

Ja. Ich berate zu sämtlichen Fragen rund um das Auslandsstudium der Medizin und auch zur Drittstaatenapprobation nach § 3 BÄO.

Unser erstes telefonisches Beratungsgespräch zur Studienplatzklage ist für Sie kostenfrei. Eine ausführliche Studienplatzklageberatung vor Ort bei mir biete ich Ihnen zum Preis von 200 € brutto an. Auch Praxisbesuche bei Eltern mit knappem Terminkalender werden nach Absprache gerne ermöglicht. Zu Ihren Möglichkeiten und Fragen rund um das Auslandsstudium Medizin und zu sämtlichen Anrechnungsfragen biete ich Ihnen eine pauschale Beratung für 350 € brutto an. Sofern Sie während Ihres (Auslands-) Studiums ab und an Fragen zum Wechsel nach Deutschland bzw. in das Medizinstudium oder zum Eigenbewerbungsverfahren haben, stelle ich meinen Mandanten hierfür natürlich keine gesonderte Rechnung. Sofern sich bei Ihnen ein konkreter Klagewunsch zeigt, gilt folgendes: Für die umfassende Klagevorbereitung biete ich Ihnen ein Pauschalangebot an. Davon umfasst sind die Stellung der außerkapazitären Anträge und Ihre Bewerbungsoptimierung bei Hochschulstart und/oder im Vergabeverfahren der Hochschulen. Sprechen Sie mich an! Sofern ich in einem zweiten Schritt gerichtliche Anträge für Sie einreiche, fallen pro Uni in der ersten gerichtlichen Instanz weitere Kosten von durchschnittlich ca. 1350 € brutto an.

Für die aktuellen Verfahren im höheren vorklinischen und im klinischen Bereich lassen sich gute Erfolgsaussichten prognostizieren. Und auch im ersten Fachsemester stellt die Studienplatzklage weiterhin eine valide Möglichkeit dar, einen Studienplatz zu erhalten. Hier können die Erfolgsaussichten zudem durch zusätzliche Hauptsacheverfahren erhöht werden. Zu allen Fachsemestern biete ich Ihnen eine umfassende Aufklärung über die Chancen und Risiken in dem von Ihnen anvisierten Verfahren an. Ich führe über jedes von mir geführtes Semester eine entsprechende Statistik, sprechen Sie mich an! Ein konkretes Erfolgsversprechen abzugeben wäre allerdings unseriös, da die gerichtlich erstrittenen Studienplätze überwiegend durch Los verteilt werden und ein Restrisiko immer verbleibt.

Ja, denn nichts ist unwirtschaftlicher als einfach abzuwarten und auf die reguläre Zuteilung eines Studienplatzes zu warten. Die Vergabekriterien der Hochschulen ändern sich stetig. Je früher Sie ihr Studium aufnehmen können, desto früher werden Sie später Einnahmen als Arzt erzielen.

In den Jahren 2020 bis 2021 sollten Sie nur dann mit einer Zulassungschance rechnen, wenn Sie 14 oder 15 Wartesemester, ein gutes Ergebnis im TMS und zusätzlich eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung im Gesundheitswesen vorweisen können. Zusätzlich müssen Sie einkalkulieren, dass es im Sommersemester 2020 nur ca. 135 Plätze über die neu eingeführte Eignungsquote Medizin, im Wintersemester 2020/2021 nur ca. 756 Plätze über die Eignungsquote Medizin geben wird.

Ja. Auch zum Vergabeverfahren der Hochschulen und zu Härtefallanträgen berate ich Sie gerne.

Ja, das ist ohne Probleme möglich.

Im Idealfall kann Ihre Immatrikulation ca. 6-8 Wochen nach Semesterstart erfolgen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Eilverfahrens liegt bei ca. fünf Monaten. Ich rate für Ihre persönliche Planung in den höheren Fachsemestern der Vorklinik und in den Klinischen Verfahren, eine Verfahrensdauer von einem Semester einzuplanen. Bei Erstsemesterverfahren sollten Sie damit rechnen, dass sich zumindest einige wenige Gerichtsverfahren über ein Jahr hinziehen können. Verfahren mit langer Dauer erscheinen aber nur auf den ersten Blick unattraktiv – sie steigern die individuelle Erfolgsaussicht!

Nach Möglichkeit sollten Sie parallel zu den deutschen Gerichtsverfahren im Ausland immatrikuliert bleiben. So können sogar noch weitere anrechenbare Scheine gesammelt werden.

Da die Höherstufung keinesfalls garantiert ist und die Zeit im Zweifelsfall „abgesessen“ werden muss, ist rate ich zumindest bei Mandanten im Klinikbereich von einer solchen Antragstellung ab. Denn die Durchführung einer Studienplatzklage ist prozessual ausgeschlossen, sobald eine Erstsemesterzulassung von Hochschulstart erteilt wurde.