Höherstufung Medizin

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Die Problematik der fehlenden Kapazität setzt sich bei den Anträgen auf Höherstufung in der Medizin fort. Auch wenn Höherstufler oder Aufrücker nach mancher Vergabeverordnung bevorzugt behandelt werden, muss erst einmal ein freier Platz im höheren Fachsemester der Medizin vorhanden sein, was nach der Argumentation der Hochschulen immer seltener der Fall ist.

 

Zuletzt hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 15.9.2017 – 2 LB 152/16 festgehalten:

 

Auch im Übrigen entspricht die von der Beklagten praktizierte Abwicklung von Hochstufungen im Rahmen des Vergabeverfahrens den rechtlichen Vorgaben. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass Grundvoraussetzung einer Höherstufung frei oder frei werdende Kapazität in den jeweiligen hohen Fachsemester ist.

 

Während die Anträge auf Höherstufung Medizin noch vor wenigen Jahren problemlos bewilligt wurden, ist ein Erstsemesterplatz inzwischen keinesfalls mehr eine Garantie auf eine zeitnahe Fortsetzung des Studiums im höheren Fachsemester der Medizin. Im schlimmsten Fall muss die verbleibende Zeit von Ihnen „abgesessen“ werden. Vor diesem Hintergrund berate ich Sie zu der Frage, ob eine Eigenbewerbung bei Hochschulstart in der Humanmedizin oder die Durchführung einer klassischen Studienplatzklage im höheren Fachsemester Medizin oder die Studienplatzklage Klinik die bessere Wahl für Sie ist, gerne.