Kosten Studienplatz­klage

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Eine Studienplatzklage verursacht Kosten. Auch die Studiengebühren und die Lebenshaltungskosten im Ausland sind inzwischen enorm, da die Gebühren an den etablierten ausländischen Hochschulen in den letzten Jahren erheblich angestiegen sind. Ich weiß, welch erheblicher finanzieller Aufwand und welche persönliche Leidenschaft hinter dem Ziel des Traumstudiums steht und bin daher nach Kräften bemüht, jede weitere finanzielle Investition für Sie mit Bedacht anzugehen und überflüssige Klageverfahren zu vermeiden.

Erstberatung

Eine Erstberatung zur Studienplatzklage ist eine wichtige Entscheidungshilfe für Ihren weiteren Werdegang. Hierfür berechne ich meinen Mandanten den Betrag von 226,10 € brutto. Kostenfreie Informationsmöglichkeiten stelle ich Ihnen gerne auf meiner Internetseite zur Verfügung.

Antrag auf außerkapazitäre Zulassung

Für Ihre Klagevorbereitung biete ich Ihnen individuelle Lösungsvorschläge an. Wenn Sie lediglich eine gezielte Antragstellung an einigen wenigen Hochschulen wünschen, erfolgt hierfür die gesetzlich vorgesehene Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies führt zu einem außergerichtlichen Bruttobetrag von 445,66 € pro Universität.

In der Medizin und der Psychologie führe ich für meine Mandanten jedoch Rundumschlagsverfahren an mehreren Universitäten parallel durch, um den Klageerfolg zu optimieren. Bei einer außerkapazitären Antragstellung an mehreren Hochschulen biete ich daher ein Pauschalhonorar für die umfassende Klagevorbereitung inklusive der Bewerbungsoptimierung an, damit Ihre Kosten für die bundesweite außerkapazitäre Antragstellung nicht ausufern. In meinem Pauschalangebot enthalten sind natürlich auch das Hochschulranking und die konkrete Übersicht über die zu erwartenden Gesamtkosten Ihrer individuellen Studienplatzklage, sofern die gerichtlichen Verfahren im Bedarfsfalle eingeleitet werden sollen. Sprechen Sie mich an!

Außerkapazitäre Gerichtsverfahren

Zu Recht wünschen Sie sich frühzeitig eine verlässliche Angabe zu den gerichtlichen Kosten Ihrer außerkapazitären Studienplatzklage, mit der Sie gut kalkulieren können. Unschöne Überraschungen durch nicht vorhersehbare oder verdeckte Kosten möchte ich Ihnen ersparen.

Bei der Abrechnung unterscheide ich zwischen Einzelverfahren gegen bis zu drei Hochschulen und sogenannten Rundumschlagsverfahren ab vier Hochschulen.

Einzelverfahren gegen bis zu drei Hochschulen

Bei außerkapazitären Verfahren gegen eine, zwei oder drei Hochschulen rechne ich grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

Als Faustformel gilt, dass ein durchschnittliches gerichtliches Eilverfahren in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Gesamtkosten von etwa 1.400 € brutto pro Hochschule ohne gesonderte Einigung und ohne parallele Hauptsacheklage verursacht. Darin enthalten sind die Gebühren des eigenen Rechtsanwalts, die Gerichtskosten und gegebenenfalls die Kosten eines von der Hochschule beauftragten Rechtsanwalts.

Die Gebührenhöhe der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten richtet sich insbesondere nach dem Streitwert, den das zuständige Verwaltungsgericht festsetzt. Dieser kann von mir nicht beeinflusst werden und fällt je nach Verwaltungsgericht unterschiedlich hoch aus. Auch der konkrete gerichtliche Ablauf unterscheidet sich von Verfahren zu Verfahren und steht häufig erst mit der Beendigung des Verfahrens abschließend fest.

Deshalb variieren die gesetzlich vorgegebenen Gesamtkosten einer Studienplatzklage von Universität zu Universität. Es gibt vergleichsweise günstige Verfahren mit Gesamtkosten von etwa 850 € brutto, aber auch kostenintensivere Verfahren mit einem Kostenrahmen von etwa 2.500 € brutto pro Hochschule, insbesondere wenn neben einem Eilverfahren zusätzlich ein Hauptsacheverfahren geführt oder ein Vergleich abgeschlossen wird.

Rundumschlagsverfahren ab vier Hochschulen

Sollen gerichtliche Verfahren gegen mindestens vier Hochschulen parallel geführt werden, biete ich insbesondere in den medizinischen Studiengängen und in der Psychologie alternativ ein gestaffeltes Pauschalhonorar an.

Die Höhe der gerichtlichen Pauschale richtet sich nach der Anzahl der Hochschulen, die tatsächlich gerichtlich in Anspruch genommen werden. Je mehr Hochschulen in das Rundumschlagsverfahren einbezogen werden, desto geringer wird die durchschnittliche anwaltliche Vergütung pro Hochschule.

Die gerichtliche Pauschale umfasst nicht nur die anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Eilverfahren, sondern grundsätzlich auch einen gegebenenfalls erforderlichen Widerspruch und eine erforderliche Hauptsacheklage in erster Instanz. Beschwerdeverfahren und weitere gerichtliche Instanzen sind nicht umfasst.

Die Pauschalvergütung betrifft ausschließlich meine eigene anwaltliche Tätigkeit. Gerichtskosten, die Gebühren eines von der Hochschule beauftragten Rechtsanwalts und sonstige Fremdkosten fallen zusätzlich an. Diese Kosten richten sich weiterhin nach dem jeweiligen Streitwert und dem konkreten Verfahrensverlauf.

Auch bei einem vermeintlich günstigeren Pauschalangebot sollten Sie deshalb genau prüfen, welche anwaltlichen Leistungen tatsächlich umfasst sind. Insbesondere sollte geklärt werden, ob sich das Angebot nur auf das gerichtliche Eilverfahren bezieht oder ob auch ein Widerspruch, eine Hauptsacheklage und weitere erforderliche Schriftsätze eingeschlossen sind. Die Kosten des Gerichts und eines gegnerischen Rechtsanwalts sind in anwaltlichen Pauschalangeboten nicht enthalten.

Meine Pauschalvergütung ist so gestaltet, dass sie Ihnen einerseits eine verlässliche Kostenplanung ermöglicht und andererseits den Umfang der anwaltlichen Leistungen transparent festlegt. Die Vergütung unterschreitet die gesetzlich geschuldeten Gebühren nicht.

Bei Ihrer wirtschaftlichen Entscheidung sollten Sie die Kosten einer Studienplatzklage in Ruhe den Studiengebühren und Lebenshaltungskosten eines möglichen Auslandsstudiums gegenüberstellen. Auch der Zeitverlust durch weitere Wartezeiten und einen entsprechend späteren Berufseinstieg kann bei der wirtschaftlichen Betrachtung eine erhebliche Rolle spielen.

Je nach Ihrer persönlichen steuerlichen Situation können die Kosten einer Studienplatzklage gegebenenfalls steuerlich berücksichtigt werden. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, sollte im Einzelfall mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geklärt werden. Maßgeblich kann unter anderem sein, ob es sich um ein Erststudium oder um eine weitere Ausbildung handelt und wer die Kosten tatsächlich getragen hat.

Innerkapazitäre Verfahren, Härtefallverfahren, Schulplatzklagen sowie Verfahren im Zusammenhang mit Immatrikulation und Exmatrikulation bearbeite ich im Regelfall auf der Grundlage eines Pauschal- oder Stundenhonorars, das über den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG liegen kann. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.

 

Häufige Fragen zu den Kosten einer Studienplatzklage

 

Häufige Fragen zu den Kosten einer Studienplatzklage

Was kostet eine Studienplatzklage?

Die Gesamtkosten lassen sich nicht mit einem einzigen Pauschalbetrag beantworten. Sie hängen insbesondere davon ab, gegen wie viele Hochschulen vorgegangen wird, welche gerichtlichen Verfahren erforderlich werden und welche Streitwerte die zuständigen Verwaltungsgerichte festsetzen. Vor Einleitung der gerichtlichen Verfahren erhalten meine Mandanten hierfür eine konkrete Kostenübersicht.

Welche Kosten entstehen bei einer Studienplatzklage vor Gericht?

Zu berücksichtigen sind insbesondere die Gebühren des eigenen Rechtsanwalts, die Gerichtskosten und gegebenenfalls die erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten der Hochschule. Die konkrete Höhe hängt unter anderem vom Streitwert und vom Verlauf des jeweiligen Verfahrens ab.

Werden die Kosten für jede Universität einzeln berechnet?

Bei gerichtlichen Studienplatzklagen handelt es sich grundsätzlich um eigenständige Verfahren gegen die jeweiligen Hochschulen. Deshalb werden bei mehreren Universitäten entsprechend mehrere gerichtliche Verfahren und Kostenpositionen entstehen.

Kann ich selbst entscheiden, gegen wie viele Universitäten geklagt wird?

Die Auswahl der Hochschulen wird vor Einleitung der gerichtlichen Verfahren gemeinsam besprochen. Dabei sollten Erfolgsaussichten und Kosten gemeinsam betrachtet werden. Ziel ist nicht, möglichst viele Verfahren zu führen, sondern eine unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation sinnvolle Strategie zu entwickeln.

Kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen?

Das ist möglich und hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf meiner gesonderten Seite „Rechtsschutzversicherung und Studienplatzklage“.