Eine Studienplatzklage mit Anwalt ist eine Möglichkeit an einen Studienplatz zu kommen, um den man sich zuvor erfolglos bei einer Hochschule beworben hatte. Lehnt eine Hochschule eine Bewerbung um einen Studienplatz z.B. im Fachbereich Medizin oder Psychologie ab, kann eine solche Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht nach erfolgloser Studienplatzbewerbung den Weg zum Traumstudium ebnen.
Hat man sich erfolglos an mehreren Hochschulen beworben ist es auch möglich, mit einem Rechtsanwalt mehrere Studienplatzklagen an unterschiedlichen Verwaltungsgerichten zu erheben.
Studienplatzklage mit Anwalt erfolgreich
Will man einen Studienplatz einklagen, ist die Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt anzuraten. Zwar besteht vor den Verwaltungsgerichten in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Sie müssen also grundsätzlich nicht mit einem Anwalt Studienplatzklage erheben.
Sinnvoll ist anwaltliche Vertretung aber trotzdem: Ein Anwalt kennt die einschlägigen Vorschriften, er ist damit vertraut, Schriftsätze professionell vorzubereiten und kennt oft die Eigenheiten der zuständigen Gerichte. Sind Sie vor Gericht anwaltlich vertreten, erhöht das die Chancen, dass die Studienplatzklage mit Anwalt erfolgreich sein wird, deutlich.
Das gilt unabhängig davon, ob man mit einem Anwalt Studienplatzklage an nur einem Ort oder an mehreren Orten erhebt. Denn grundsätzlich ist es auch möglich, mehrere Studienplatzklagen mit einem Anwalt an unterschiedlichen Orten zu erheben. Das macht immer dann Sinn, wenn man sich an mehreren Hochschulen beworben hatte und an mehreren Orten die Bewerbungen gescheitert sind.
Studienplatzklage mit Anwalt: Professionelle Unterstützung ist wichtig!
Das Thema Studienplatzklage ist speziell, nicht viele Rechtsanwälte sind mit diesem Klageverfahren vertraut. Wer mit dem Gedanken spielt, eine solche Klage zu erheben, sollte sich deshalb an einen Anwalt wenden, der sich mit Studienplatzklagen auskennt und viel Erfahrung in diesem Bereich hat.
Insgesamt gibt es in Deutschland weniger als 8 Kanzleien, die eine Studienplatzklage mit Anwalt wirklich professionell betreuen können. Auf diese Spezialisierung sollten Sie unbedingt setzen! Denn es ist wichtig, dass Ihr Anwalt mit Studienplatzklagen vertraut ist! Der Sitz seiner Kanzlei ist demgegenüber zweitrangig. Außerdem ist es nicht entscheidend, in welchem Fachbereich Sie studieren wollen: denn Studienplatzklagen funktionieren alle im Prinzip gleich – egal, ob Sie Medizin, Psychologie oder z.B. Rechtswissenschaften studieren wollen.
Als Anwalt bundesweit!
Als Anwalt bzw. Anwältin für Studienplatzklagen vertrete ich Sie bundesweit vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht für Ihre Studienplatzklage, z.B. im Fachbereich Medizin oder Psychologie, aber natürlich auch für alle anderen Studienfächer.
Zuständig für eine Studienplatzklage ist immer das Verwaltungsgericht, das für den Studienort zuständig ist, an dem eine Bewerbung gescheitert ist. Hier einige Beispiele:
- VG München z.B. für Bewerbungen an der LMU München
- VG Köln z.B. für Bewerbungen an der Universität zu Köln
- VG Frankfurt z.B. für Bewerbungen an der JWGU Frankfurt
Als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin für Studienplatzklagen habe ich u.a. schon Mandantinnen und Mandanten an folgenden Gerichten vertreten und erfolgreich einen Studienplatz eingeklagt:
- VG Aachen, Fachbereich Medizin
- VG Mainz, Fachbereich Psychologie
- VG Berlin, Fachbereich Architektur
- VG Marburg, Fachbereich Pharmazie
- VG Berlin, Fachbereich Soziale Arbeit
Diese Liste ist natürlich nur ein kleiner Ausschnitt meiner bisherigen Tätigkeit.
Ich für Sie – als Rechtsanwalt für Studienplatzklage
Als Anwalt für Studienplatzklagen unterstütze ich Sie dabei, Ihren Traumstudienplatz vor Gericht zu erstreiten, wenn Studienplatzbewerbungen zuvor gescheitert sind.
Ich berate und vertrete seit vielen Jahren Studienplatzbewerber erfolgreich und das bundesweit. Sie können Sie damit auf meine Expertise und meine Erfahrung im Bereich Studienplatzklage als Anwalt verlassen.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich gerne direkt an!
Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 0221/1680 6590 oder per E-Mail an