Studienplatzklage Anwalt

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Studienplatzklage mit Anwalt: Studienplatz einklagen nach Ablehnung der Hochschule

 

Sie haben eine Absage für Ihren Wunschstudiengang erhalten und möchten wissen, ob Sie den Studienplatz einklagen können? Eine Studienplatzklage kann eine Möglichkeit sein, doch noch zum gewünschten Studium zugelassen zu werden – insbesondere in stark nachgefragten Studiengängen wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie, Pharmazie, Soziale Arbeit, Lehramt oder anderen zulassungsbeschränkten Bachelor- und Masterstudiengängen.

 

Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht mit langjähriger Spezialisierung im Hochschulzulassungsrecht vertrete ich Studienbewerberinnen und Studienbewerber bundesweit in Studienplatzklagen vor den zuständigen Verwaltungsgerichten.

 

Was ist eine Studienplatzklage?

 

Eine Studienplatzklage ist ein gerichtliches Verfahren gegen eine Hochschule oder Universität, wenn eine Bewerbung um einen Studienplatz erfolglos geblieben ist. Ziel ist es, die Zulassung zum gewünschten Studiengang gerichtlich durchzusetzen.

 

Dabei geht es häufig um die Frage, ob die Hochschule tatsächlich alle vorhandenen Studienplätze vergeben hat oder ob zusätzliche Kapazitäten bestehen. Gerade bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann es vorkommen, dass die festgesetzte Zahl der Studienplätze nicht der tatsächlich vorhandenen Ausbildungskapazität entspricht.

 

Eine Studienplatzklage kann daher insbesondere dann in Betracht kommen, wenn Sie

 

* eine Ablehnung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten haben,

* sich fristgerecht beworben haben,

* den gewünschten Studienplatz trotz erfüllter Voraussetzungen nicht bekommen haben,

* den Verdacht haben, dass nicht alle Studienplätze vergeben wurden,

* einen Platz in Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie, Pharmazie oder einem anderen NC-Studiengang anstreben.

 

Studienplatz einklagen: Wie läuft das Verfahren ab?

 

Studienplatzklagen werden in der Regel vor dem Verwaltungsgericht geführt. Zuständig ist grundsätzlich das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die jeweilige Hochschule liegt.

 

Wer sich beispielsweise an mehreren Universitäten beworben hat und mehrere Ablehnungen erhalten hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch mehrere Studienplatzverfahren an verschiedenen Gerichten führen. Das kann sinnvoll sein, wenn die Chancen nicht nur an einer Hochschule geprüft werden sollen, sondern bundesweit oder an mehreren Wunschstandorten.

 

Je nach Studiengang, Bundesland und Hochschule sind unterschiedliche Fristen, Antragswege und formelle Voraussetzungen zu beachten. Gerade diese Unterschiede machen Studienplatzklagen rechtlich anspruchsvoll.

 

Braucht man für eine Studienplatzklage einen Anwalt?

 

Vor dem Verwaltungsgericht erster Instanz besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Sie können eine Studienplatzklage also theoretisch auch selbst einreichen.

 

Praktisch ist anwaltliche Unterstützung jedoch dringend zu empfehlen. Studienplatzklagen sind Spezialverfahren. Es geht nicht nur darum, einen einfachen Antrag zu stellen. Entscheidend sind vielmehr die richtige Strategie, die fristgerechte Antragstellung, die Kenntnis der jeweiligen hochschulrechtlichen Vorschriften und die Erfahrung mit kapazitätsrechtlichen Berechnungen.

 

Ein spezialisierter Anwalt oder eine spezialisierte Anwältin kann insbesondere prüfen,

 

* ob eine Studienplatzklage überhaupt sinnvoll ist,

* welche Hochschulen in Betracht kommen,

* welche Fristen einzuhalten sind,

* ob ein innerkapazitäres oder außerkapazitäres Verfahren möglich ist,

* ob ein Eilverfahren erforderlich ist,

* wie das Kostenrisiko einzuschätzen ist.

 

Innerkapazitäre und außerkapazitäre Studienplatzklage

 

Bei Studienplatzklagen ist zwischen innerkapazitären und außerkapazitären Verfahren zu unterscheiden.

 

Eine innerkapazitäre Studienplatzklage betrifft Fälle, in denen innerhalb der offiziell festgesetzten Zahl der Studienplätze noch Plätze frei sind oder Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren fehlerhaft behandelt wurden.

 

Eine außerkapazitäre Studienplatzklage richtet sich darauf, zusätzliche Studienplätze außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl zu erhalten. Dabei wird geprüft, ob die Hochschule ihre Ausbildungskapazität korrekt berechnet hat oder ob tatsächlich mehr Studierende aufgenommen werden können.

 

Welche Verfahrensart im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Hochschule, dem Studiengang, dem Bewerbungsverfahren und der konkreten Ablehnung ab.

 

Studienplatzklage Medizin

 

Besonders häufig werden Studienplatzklagen im Fach Humanmedizin geführt. Die Nachfrage nach Medizinstudienplätzen ist seit Jahren sehr hoch. Viele Bewerberinnen und Bewerber erhalten trotz guter Qualifikation keinen Studienplatz.

 

Eine Studienplatzklage Medizin kann sich sowohl auf das erste Fachsemester als auch auf höhere Fachsemester beziehen. Im ersten Fachsemester geht es häufig um zusätzliche außerkapazitäre Studienplätze. In höheren Fachsemestern spielen dagegen häufig Studienortwechsel, Quereinstieg, Anrechnung von Studienleistungen oder die Fortsetzung eines bereits begonnenen Medizinstudiums eine Rolle.

 

Gerade im Bereich Humanmedizin ist eine genaue Prüfung der Fristen und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen besonders wichtig.

 

Studienplatzklage Psychologie und andere Studiengänge

 

Auch im Fach Psychologie, insbesondere im Bachelor Psychologie und im Master Psychologie mit klinischem Schwerpunkt, kann eine Studienplatzklage sinnvoll sein. Viele Studiengänge sind stark nachgefragt und nur mit sehr guten Noten erreichbar.

 

Neben Medizin und Psychologie kommen Studienplatzklagen unter anderem in Betracht bei:

 

* Zahnmedizin,

* Pharmazie,

* Tiermedizin,

* Sozialer Arbeit,

* Lehramt,

* Rechtswissenschaften,

* Architektur,

* Masterstudiengängen,

* anderen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen.

 

Nicht jeder abgelehnte Studienwunsch rechtfertigt automatisch ein gerichtliches Verfahren. Entscheidend ist immer die konkrete Prüfung der Erfolgsaussichten.

 

Studienplatzklage bundesweit

 

Ich vertrete Studienbewerberinnen und Studienbewerber bundesweit vor den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten. Der Sitz der Kanzlei ist für Studienplatzklagen meist nicht entscheidend. Maßgeblich ist, welches Verwaltungsgericht für die jeweilige Hochschule zuständig ist.

 

Beispiele:

 

* Für Bewerbungen an der Universität zu Köln ist regelmäßig das Verwaltungsgericht Köln zuständig.

* Für Bewerbungen an der LMU München ist regelmäßig das Verwaltungsgericht München zuständig.

* Für Bewerbungen an Berliner Hochschulen ist regelmäßig das Verwaltungsgericht Berlin zuständig.

* Für Bewerbungen an der Universität Frankfurt kann das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zuständig sein.

 

Die Kommunikation kann bundesweit telefonisch, per Videokonferenz und elektronisch erfolgen. Ein persönlicher Besuch in der Kanzlei ist in vielen Fällen nicht erforderlich.

 

Wann sollte man nach einer Studienplatzabsage handeln?

 

Nach einer Ablehnung sollten Sie zeitnah prüfen lassen, ob eine Studienplatzklage in Betracht kommt. In Studienplatzverfahren gelten häufig kurze Fristen. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland, Hochschule, Studiengang und Verfahrensart.

 

Wichtig ist daher: Warten Sie nicht bis kurz vor Semesterbeginn. Je früher geprüft wird, desto besser lässt sich entscheiden, ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist und welche Hochschulen in Betracht kommen.

 

Wie unterstütze ich Sie bei einer Studienplatzklage?

 

Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht und spezialisierte Anwältin im Hochschulzulassungsrecht unterstütze ich Sie bei allen Schritten des Verfahrens.

 

Ich prüfe insbesondere:

 

* Ihre Ablehnungsbescheide,

* die bisherigen Bewerbungen,

* die einzuhaltenden Fristen,

* mögliche Hochschulen und Studienorte,

* Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage,

* Kosten und Kostenrisiken,

* die Strategie für ein oder mehrere Verfahren.

 

Wenn eine Studienplatzklage sinnvoll erscheint, übernehme ich die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, formuliere die erforderlichen Anträge und Schriftsätze und vertrete Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

 

Erstberatung zur Studienplatzklage

 

Wenn Sie eine Absage für Ihren Wunschstudiengang erhalten haben, können Sie einen Beratungstermin vereinbaren. In der Erstberatung erhalten Sie eine realistische Einschätzung, ob eine Studienplatzklage in Ihrem Fall sinnvoll ist.

 

Dabei besprechen wir insbesondere:

 

* ob die formellen Voraussetzungen erfüllt sind,

* ob Fristen noch gewahrt werden können,

* ob ein innerkapazitäres oder außerkapazitäres Verfahren in Betracht kommt,

* welche Hochschulen sinnvoll einbezogen werden können,

* welche Kosten entstehen können.

 

Ziel der Beratung ist eine klare und ehrliche Einschätzung. Wenn eine Studienplatzklage keine realistische Aussicht auf Erfolg hat oder wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, spreche ich dies offen an.

 

Häufige Fragen zur Studienplatzklage

 

**Kann man einen Studienplatz einklagen?**

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Studienplatzklage möglich sein. Entscheidend ist, ob rechtliche Ansatzpunkte gegen die Ablehnung oder gegen die Kapazitätsberechnung der Hochschule bestehen.

 

**Ist eine Studienplatzklage nur in Medizin möglich?**

Nein. Studienplatzklagen kommen auch in Psychologie, Zahnmedizin, Pharmazie, Sozialer Arbeit, Lehramt, Masterstudiengängen und anderen zulassungsbeschränkten Studiengängen in Betracht.

 

**Brauche ich für eine Studienplatzklage einen Anwalt?**

Vor dem Verwaltungsgericht erster Instanz besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Wegen der besonderen rechtlichen und taktischen Anforderungen ist anwaltliche Vertretung aber regelmäßig sinnvoll.

 

**Kann ich an mehreren Hochschulen gleichzeitig klagen?**

Ja, das kann möglich sein, wenn Sie sich an mehreren Hochschulen beworben haben und die jeweiligen formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob mehrere Verfahren sinnvoll sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

 

**Wie schnell muss ich nach einer Ablehnung handeln?**

Sehr zeitnah. In Studienplatzverfahren gelten oft kurze Fristen. Nach Erhalt einer Ablehnung sollte daher möglichst schnell geprüft werden, ob ein gerichtliches Vorgehen noch möglich ist.

 

**Was kostet eine Studienplatzklage?**

Die Kosten hängen vom Studiengang, der Anzahl der Verfahren, dem Gericht und der konkreten Strategie ab. In der Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung zu Kosten und Kostenrisiken.

 

Erfolgschancen prüfen lassen

 

Sie haben eine Ablehnung erhalten und möchten wissen, ob Sie Ihren Studienplatz einklagen können?

 

Dann lassen Sie Ihre Möglichkeiten frühzeitig prüfen. Ich berate und vertrete Studienbewerberinnen und Studienbewerber bundesweit in Studienplatzklagen – insbesondere in Medizin, Psychologie, Zahnmedizin, Pharmazie und weiteren zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich gerne direkt an!
Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 0221/1680 6590 oder per E-Mail an