Kein „Abi“? Medizinstudium trotzdem möglich!

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Nicht immer ist das Abitur zwingende Voraussetzung, um in Deutschland Medizin zu studieren. Seit einer Anpassung des Hochschulrahmengesetzes können auch sich auch Personen, die sich anderweitig qualifiziert haben, um einen Medizinstudienplatz bewerben.

Das macht der Beschluss „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ möglich. Dieser Beschluss hat den Zugang zu sämtlichen Studiengängen erheblich vereinfacht. Wer kein Abitur hat, kann danach unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Medizin studieren. Das ist deshalb bspw. in Bochum an der Ruhr-Universität, in Aachen an der RWTH, in Kiel an der Christian-Albrechts-Universität oder in Berlin an der Charité möglich.

Medizin studieren ohne Abitur: welche Möglichkeiten gibt es?

Seit 2009 können sich in Deutschland auch Personen ohne Abitur um einen Studienplatz für das Fach Medizin bewerben. Möglich ist das aufgrund einer entsprechenden Änderung des Hochschulrahmengesetzes. Erforderlich ist hierfür entweder eine sog. „fachgebundene Studienberechtigung“. Die kann sich daraus ergeben, dass man eine Berufsausbildung im medizinischen Bereich erfolgreich abgeschlossen hat. Alternativ kann auch eine berufliche Aufstiegsfortbildung ausreichen, die nicht nur zum Medizinstudium, sondern allgemein zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt. Schließlich haben Studieninteressierte auch die Option, sich einer Eignungsprüfung zu unterwerfen oder ein Probesemester an einer medizinischen Fakultät zu absolvieren, um sich hierüber für einen Studienplatz Medizin zu qualifizieren.

Berufsbezogene Ausbildung kann ausreichen

Wer eine Ausbildung im medizinischen Bereich und zugleich entsprechende Berufserfahrung vorweisen kann, hat hierdurch unter Umständen eine fachgebundene Studienberechtigung. Voraussetzung ist neben der mindestens zweijährigen Ausbildung mit zumindest Abschlussnote 2,5 der Erwerb der mittleren Reife. Außerdem müssen Bewerber über drei Jahre in ihrem Ausbildungsberuf praktisch tätig gewesen sein.

Der Katalog, welche Berufsausbildungen den Erwerb der fachgebundenen Studienberechtigung ermöglichen, ist abschließend und umfasst die folgenden Ausbildungsberufe (jeweils m/w/d):

  • Arzthelfer
  • Ergotherapeut
  • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • medizinischer Fachangestellter
  • medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
  • medizinisch-technischer Radiologieassistent oder
  • medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäter
  • Physiotherapeut
  • Rettungssanitäter

Medizinstudium auch nach Aufstiegsfortbildung möglich

Wer weder Abitur noch eine medizinbezogene Ausbildung vorweisen kann, kann dennoch berechtigt sein, sich um einen Studienplatz Medizin zu bewerben. Hat man eine sog. berufliche Aufstiegsfortbildung abgeschlossen, kann man sich in jedem Studienfach an deutschen Universitäten um einen Studienplatz bewerben. Das Medizinstudium ist hier ausdrücklich miteingeschlossen. Es steht demnach auch Interessierten offen, die beispielsweise eine Meister-, Fachwirt- oder Technikerprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Das heißt, als Fachwirt*in nach einer Fortbildung mit mindestens 400 Unterrichtseinheiten, als Meister*in nach der Handwerksordnung oder als Techniker*in mit einem Fachschulabschluss kann man sich auf sämtliche Studiengänge der deutschen Hochschullandschaft bewerben. Gleichwertig qualifizierten Bewerbern steht diese Möglichkeit ebenfalls offen.

Einstieg über Probesemester bzw. Eignungsprüfung

Selbst diejenigen an einem Medizinstudium Interessierten, die weder über Abitur noch medizinische Ausbildung oder Aufstiegsfortbildung verfügen, dürfen auf einen Studienplatz hoffen. Sie können zum einen in einer Eignungsprüfung nachweisen, dass sie das abiturrelevante Wissen beherrschen. Nach bestandener Prüfung ist eine Bewerbung um einen Medizinstudienplatz möglich – genauso wie für Abiturienten bzw. die vorgenannten Personenkreise.

Schließlich bieten Universitäten an, dass man sich für ein Probesemester Medizin einschreiben kann. Welche Bedingungen bei der Bewerbung und beim anschließenden Wechsel in ein Vollzeitstudium zu erfüllen sind, variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland.

Keinen Studienplatz bekommen? An Studienplatzklage denken!

Wer eine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, kann auch ohne Abitur versuchen, einen der begehrten Studienplätze im Bereich Humanmedizin zu ergattern. Die Erfolgsaussichten sind genauso gut oder schlecht wie für Abiturientinnen und Abiturienten. Bleibt die Bewerbung erfolglos, haben auch Studieninteressierte ohne Abitur die Möglichkeit, Studienplatzklage zu erheben.

Sie haben Fragen?

Sie möchten Medizin studieren, verfügen aber nicht über die allgemeine Hochschulreife/Abitur? Das sollte Sie nicht daran hindern, Ihren Wunsch weiter zu verfolgen!

Auch ohne Abitur besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich um einen Studienplatz Medizin zu bewerben. Und wenn Sie erfolglos waren: ziehen Sie auch eine Studienplatzklage in Betracht.

Ich berate Sie gerne rund um die Themen Medizinstudium ohne Abitur und Studienplatzklage. Sprechen Sie mich an: telefonisch unter 0221 / 1680 6590 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@die-hochschulanwaeltin.de.