Sie möchten einen ausländischen Doktoren– oder Professorentitel erwerben? In diesem Fall sollten wir bereits im Vorfeld überprüfen, ob Sie Ihren Titel in Deutschland auch ohne Probleme führen dürfen. Die Anerkennung durch die deutschen Behörden setzt in den meisten Bundesländern die materielle Berechtigung der ausländischen Universität zur Verleihung des betreffenden Titels, des Grades oder der Bezeichnung voraus.
Sofern Sie bereits vor geraumer Zeit einen entsprechenden Titel erworben haben und nun Ärger mit der Ärztekammer oder den Verwaltungsbehörden haben, sollten wir schnell reagieren. Im ungünstigsten Fall droht Ihnen – neben einer Unterlassungsanordnung und einem Zwangsgeld – ein Strafverfahren wegen einer unrechtmäßigen Titelführung nach § 132 a StGB.
Eine Erstberatung und Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Doktor- oder Professorentitel biete ich Ihnen gerne zum Preis von 400 € brutto an. Kontaktieren Sie mich hierzu gerne.