Wie funktioniert eine Studienplatzklage und wie kommt es, dass Sie durch ein Gerichtsverfahren auch ohne Einserabitur, viele Wartesemester oder eine berufliche Qualifizierung einen Studienplatz erhalten können?
Wie funktioniert eine Studienplatzklage?
Die Universitäten müssen jedes Jahr aufs Neue detailliert errechnen, für wie viele Studenten sie Platz und Mittel haben und wie viele Studenten tatsächlich aufgenommen werden können. Dieses Verfahren der Kapazitätsberechnung ist in der Kapazitätsverordnung (KapVO) des jeweiligen Bundeslandes vom Gesetzgeber genau geregelt.
Die Studienplatzklage ist ein gerichtliches Verfahren, in welchem die Kapazitätsberechnung der jeweiligen Universität vom zuständigen Verwaltungsgericht überprüft und ggf. korrigiert wird. Im Idealfall sind dort weitere freie Studienplätze vorhanden, welche an meine Mandanten verteilt werden müssen. Dabei spielt Ihre Abiturnote keine Rolle – die Richter vergeben diese Studienplätze überwiegend in einem Losverfahren. Diese Plätze nennen wir auch „außerkapazitäre“ oder „verschwiegene“ Studienplätze. Es geht hier also nicht um die Plätze, welche von Hochschulstart oder den Hochschulen im Rahmen des Eigenbewerbungsverfahrens nach der Ranggruppenbildung vergeben werden, sondern um zusätzliche Plätze, welche ich in den Gerichtsverfahren erstmals ausfindig gemacht werden.
Das Verfahren der Studienplatzklage geht letztendlich auf die ersten Numerus-Clausus-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.1972 – 1 BvL 32/70 und 1 BvL 25/71 zurück, in welchen festgehalten wurde, dass die Universitäten ihre vorhandenen Ausbildungskapazitäten nach Art. 12 Grundgesetz (GG) auch tatsächlich bis zum Äußersten ausschöpfen müssen und das die diesbezüglichen Berechnungen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich zu machen sind.
Beispiel für eine Studienplatzklage
Die Universität Köln hat für das umstrittene Fachsemester nach ihrer Kapazitätsverordnung offiziell 300 Studienplätze Medizin errechnet und auch bereits faktisch an diverse Bewerber vergeben. Ich bin nun aber der Meinung, dass diese Berechnung falsch ist und reiche ein verwaltungsgerichtliches Verfahren ein. Dazu muss die Universität im Gerichtsverfahren die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen und diese Angaben detailliert überprüft werden.
Am Ende des Verfahrens stellt dann der Richter fest, dass die Universität Köln tatsächlich nicht nur Platz für 300 Studenten hat, sondern zudem noch Platz für weitere 20 Studenten vorhanden ist. Diese erstrittenen „außerkapazitären“ Studienplätze werden dann in einem gerichtlich angeordneten Losverfahren unter den Studienplatzklägern verteilt. Dabei spielt die Abiturnote letztendlich keine Rolle mehr, sodass auch Mandanten ohne Einser-Abitur zum Zuge kommen können.
Nun gibt es aber an der Universität Köln in unserem Beispiel nicht nur 20 Studienplatzkläger, sondern 80 Kläger. Denn in den NC-Verfahren der Humanmedizin gibt es immer mehr Studienplatzkläger als gerichtlich aufgespürte Studienplätze, wobei die Zahlen je nach Fachsemester und Studienjahr variieren. Der Erfolg Ihrer Studienplatzklage hängt also im Wesentlichen davon ab, an wie vielen gerichtlich angeordneten Losverfahren Sie teilnehmen und wie viele Konkurrenten – also „Mitkläger“ – sich gemeinsam mit Ihnen um diese Plätze streiten.
Um die Chancen meiner Mandanten zu optimieren, führe ich daher ein sogenanntes „Rundumschlagverfahren“ an ca. 8-12 Universitäten für Sie durch. So können Sie an einer ausreichenden Anzahl an gerichtlich angeordneten Losverfahren teilnehmen und Ihre Erfolgsquote in der Studienplatzklage wird optimiert. Die konkrete Anzahl der Gerichtsverfahren variiert dabei je nach dem gewünschten Fachsemester und meiner aktuellen Erfolgsprognose im Hochschulranking. Aber auch über Verfahren von geringerem Umfang können Sie natürlich gerne mit mir sprechen.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einer Studienplatzklage in der Medizin?
Die konkreten Erfolgsaussichten für Ihr individuelles Verfahren erläutere ich Ihnen gerne in einem gemeinsamen Beratungsgespräch anhand meiner bislang erzielten Verfahrensergebnisse. Ich führe über jedes Fachsemester eine genaue Statistik, die natürlich auch valide Rückschlüsse auf Ihr zukünftiges Verfahren ermöglicht.
Generell spielen bei den Erfolgsquoten der Studienplatzklage für ein Medizinstudium mehrere Faktoren eine Rolle:
- Wie viel Geld können Sie für die Studienplatzklage ausgeben?
- In welches Fachsemester möchten Sie einsteigen?
- Muss der Studienplatz so schnell wie möglich her oder können Sie ca. ein Jahr warten?
- Wie viele „Mitkläger“ gibt es?
Wer kann einen Studienplatz für Medizin einklagen?
Grundsätzlich gilt: Wer ein Abitur oder einen sonstigen in Deutschland anerkannten Hochschulzugangsnachweis und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann an jeder staatlichen Hochschule in Deutschland eine Studienplatzklage für Medizin durchführen. Bewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit bzw. EU-Ausländer berate ich gerne zu ihren individuellen Klagemöglichkeiten.
Studienplatzklage für Medizin in das 1. Fachsemester
Falls ein Auslandsstudium für Sie aus persönlichen oder finanziellen Gründen nicht in Betracht kommt, führe ich eine Studienplatzklage im ersten Fachsemester für Sie durch. Die Erfolgsquoten liegen im ersten Fachsemester zwar unter den Ergebnissen der höheren Fachsemester, was durch eine höhere Anzahl von Klägern bedingt ist. Gleichwohl ist und bleibt die Erstsemesterklage eine valide und zusätzliche Chance, einen Studienplatz in der Medizin zu erhalten. Zudem werde ich die Erfolgsaussichten hier durch die zusätzliche Durchführung von Hauptsacheverfahren steigern können, sofern Sie bereit sind, auf Ihren möglichen Studienplatz etwas zu warten.
Im Idealfall berate ich Sie zu einer Studienplatzklage im ersten Fachsemester Medizin bereits vor Abgabe Ihrer Eigenbewerbung bei Hochschulstart, da die rechtzeitige Abstimmung Ihrer Angaben mit mir einen ganz wesentlichen Einfluss auf den Klageerfolg haben kann. Ihre Bewerbungsoptimierung ist für den prozentualen Klageerfolg in der Medizin von erheblicher Bedeutung.
Spezielle Voraussetzungen für eine Studienplatzklage im ersten Fachsemester
An einigen wenigen Universitäten ist für die Studienplatzklage derzeit eine angepasste Eigenbewerbung bei Hochschulstart notwendig. Hierzu berate ich Sie im Rahmen meiner Bewerbungsoptimierung gerne. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Studienplatzklage unabhängig von Ihrer Eigenbewerbung bei Hochschulstart durchgeführt werden kann.
Spezielle Voraussetzungen für eine Studienplatzklage Medizin in den höheren Fachsemestern
Auch für eine Studienplatzklage im höheren Fachsemester ist in einigen Bundesländern derzeitig eine vorherige Eigenbewerbung im Vergabeverfahren der Hochschulen notwendig. Hierzu berate ich Sie im Rahmen der Bewerbungsoptimierung gerne. In den meisten Bundesländern ist eine fristgerechte Eigenbewerbung für die Studienplatzklage momentan jedoch nicht zwingend vorgesehen.
Für Studienplatzklagen in den höheren Fachsemestern benötige ich zudem einen Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes für Humanmedizin von Ihnen. Falls dieser Bescheid zum relevanten Fristablauf noch nicht vorliegt macht das nichts – wir können den Bescheid unproblematisch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.