Drittstaaten­approbation, Kenntnis­prüfung und Berufserlaubnis

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Haben Sie in einem Drittstaat wie den USA oder Ägypten studiert und möchten eine Beratung zur Kenntnisprüfung? Haben Sie Fragen zur Erteilung der deutschen Approbation oder der Berufserlaubnis für Ärzte?

Während eine im europäischen Ausland erworbene Approbation von den deutschen Behörden im Regelfall ohne große Probleme anerkannt wird, ist die Erteilung einer Approbation für Studierende und Ärzte aus Drittstaaten meist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Antragsteller haben sich in den letzten zwei Jahren zwar erheblich verbessert. Endlich ist eine zentrale Begutachtung durch die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe für die Humanmedizin vorgesehen, seit März 2018 wird auch die Zahnmedizin dort begutachtet. Gleichwohl ist die behördliche Anrechnungspraxis immer noch sehr restriktiv.

Durch eine frühe anwaltliche Beratung – im Idealfall noch vor Zusammenstellung der notwendigen Dokumente und Einreichung Ihres Antrages bei den Behörden – und der Auswahl des richtigen Bundeslandes kann ich Ihre Erfolgsaussichten steuern. Im Idealfall wird die Kenntnisprüfung vermieden oder kann in eine Eignungsprüfung umgewandelt werden. Und auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder bei Problemen mit der ärztlichen Berufserlaubnis stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Eine entsprechende Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten in den verschiedenen Bundesländern und eventuellen Möglichkeiten über das sonstige EU-Ausland inklusive der Durchsicht Ihrer Unterlagen biete ich Ihnen zum Preis von 600 € brutto an.