Wenn Ihr Kind keinen Schulplatz an der gewünschten Grundschule oder weiterführenden Schule erhalten hat, unterstütze ich Sie professionell im Verfahren gegen die Ablehnung. Ich vertrete Eltern in Köln, Düsseldorf, Bonn, Neuss, Meerbusch und im gesamten Umland – mit langjähriger Erfahrung und juristischer Tiefe.
Wird Ihr Kind von einer Wunschschule abgelehnt, haben Sie das Recht auf rechtliche Überprüfung. Sowohl im Grundschul- als auch im Sekundarbereich I kann ein Widerspruch und – falls nötig – eine Schulplatzklage Aussicht auf Erfolg bieten. Ich unterstütze Sie dabei, dieses Recht effektiv wahrzunehmen – inklusive Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
- Prüfung des Ablehnungsbescheids und Beratung
- Einlegen des Widerspruchs bei der zuständigen Schulbehörde
- Einsicht in die Verwaltungsakte – Analyse von Kapazitätsberechnungen und Auswahlkriterien
- Parallel Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht, verbunden mit einem Eilantrag
- Gerichtliche Durchsetzung des Schulplatzanspruchs
Ich bin bundesweit nahezu einzigartig spezialisiert im Bereich des Kapazitätsrechts und der Studienplatzklagen. Seit über zwei Jahrzehnten vertrete ich bundesweit Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf Bildungszugang – sei es im Hochschulrecht oder im Schulrecht. Das Prinzip der Schulplatzklage folgt den gleichen rechtlichen Grundsätzen wie die Studienplatzklage – und hier verfüge ich über eine nachweislich hohe Erfolgsquote.
Ich arbeite gerne mit Rechtsschutzversicherungen zusammen. Beachten Sie jedoch bitte, dass diese in der Regel nicht die vollständigen Kosten meiner Beauftragung abdecken. Ich arbeite hoch spezialisiert mit einem Pauschalhonorar. Ein Eigenanteil verbleibt stets bei Ihnen. Über alle anfallenden Kosten informiere ich Sie transparent zu Beginn des Mandats.
Ich biete eine kostenpflichtige Erstberatung an. Die Kosten hierfür übernimmt im Regelfall Ihre Rechtschutzversicherung. Sie können bequem über meinen digitalen Kalender einen verbindlichen Termin buchen: