Klage nach Teilstudienplatz Medizin

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Ca. 300 Bewerber erhalten jährlich zumindest einen Teilstudienplatz in der Medizin. Bei diesen Studienplätzen ist die Zulassung auf den vorklinischen Studienabschnitt (1.-4. Fachsemester inkl. Physikum) beschränkt. Nach dem erfolgreichen Abschluss des vorklinischen Abschnittes müssen sich die Teilstudienplatzinhaber dann bundesweit auf einen klinischen Studienplatz bewerben. Im Bedarfsfall kann hierbei mit einer Studienplatzklage nach der Teilzulassung bzw. dem Teilstudienplatz Medizin nach dem Physikum nachgeholfen werden.

 

Teilstudienplätze werden nach dem ersten Nachrückverfahren verlost. Zur möglichen Antragsgestaltung berate ich Sie gerne. Bislang wird das Teilstudium in der Medizin nicht als wartezeitschädliches Parkstudium angerechnet. Ob die neuen Zulassungsregelungen im Nachgang zum aktuellen Numerus-clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hieran etwas ändern werden, bleibt abzuwarten.

 

Sie studieren auf einem Teilstudienplatz Medizin? Dann ist der Wechsel in die deutsche Klinik und der Druck, einen Anschlussplatz in Deutschland zu bekommen, erheblich. Eine Beendigung des Studiums im Ausland ist nicht möglich, auch ein späterer Wechsel in den klinischen Studienabschnitt im Ausland wird von den ausländischen Hochschulen meist unmöglich gemacht. Oftmals bleibt Studenten mit einer Teilzulassung bzw. einem Teilstudienplatz in der Medizin nur die Studienplatzklage in eine Klinik, um das Studium zeitnah fortzusetzen, zu können.

 

Deutsche Teilstudienplatzinhaber der Medizin werden bei den innerkapazitären klinischen Bewerbungen teilweise bevorzugt behandelt. Dies ist vor dem Hintergrund, dass der deutsche Staat hier schon einen großen Teil der Ausbildung finanziert hat und dass diese Ausbildungen zeitnah zu Ende geführt werden sollen, sicherlich nachvollziehbar. Allerdings findet sich diese Begünstigung bei Weitem nicht in jeder Vergaberegelung wieder. Hinzu kommt, dass nur dann Plätze bevorzugt an Teilstudienplatzinhaber vergeben werden können, wenn überhaupt Plätze frei sind – was von den Universitäten oftmals abgestritten wird. Hier setze ich in meinen Verfahren in der Studienplatzklage Klinik an.

 

Sofern Ihre Eigenbewerbung abgelehnt wird kann es unter Umständen zusätzlich ratsam sein, die Ablehnungsbescheide der Hochschulen näher zu untersuchen und/oder gerichtliche Hauptsacheverfahren durchzuführen.