Das Medizinstudium ist der Traum vieler Abiturienten und Abiturientinnen oder Quereinsteiger*innen. Allerdings kommen diesem Traum oftmals die Abiturnote oder andere Faktoren in die Quere: Denn ist die Abi-Note nicht gut genug und/oder kann man auch mit anderen Faktoren nicht bei der Bewerbung für einen Studienplatz überzeugen, rückt ein Medizinstudium oft in weite Ferne.
Die sog. Landarztquote kann da vielleicht in Zukunft helfen. Denn diese Quote ermöglicht in manchen Fällen ein Medizinstudium, wo es sonst an der Abiturnote scheitern würde. Allerdings sind die Verpflichtungen, die diese Möglichkeit mit sich bringt, erheblich.
Was es mit der Landarztquote auf sich hat und welche Verpflichtungen im späteren Berufsleben damit verbunden sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ermöglicht die Landarztquote?
Deutschland leidet bereits jetzt unter einem Mangel an Allgemeinmedizinern und Allgemeinmedizinerinnen auf dem Land. In ganz Deutschland fehlt es an Landärztinnen und Landärzten.
Um diesen Mangel an Allgemeinarztpraxen auf dem Land in den Griff zu bekommen, wird seit einiger Zeit eine bestimmte Anzahl an Medizin-Studienplätzen im Bereich Humanmedizin je Bundesland an Studienbewerber*innen vergeben, die eigentlich wegen einer zu schlechten Abiturnote oder anderer fehlender Faktoren für die Studienplatzvergabe die Bewerbungskriterien nicht erfüllen (würden).
Welche Pflichten treffen Studierende nach dem Studium?
Diese bevorzugte Behandlung bei der Studienplatzvergabe ist allerdings mit Auflagen für die Studierenden nach Abschluss des Studiums verbunden, um tatsächlich dem Mangel an Medizinern auf dem Land entgegenzuwirken.
So verpflichtet man sich z.B. in Bayern als Studierende(r), der/die die Landarztquote in Anspruch nimmt, nach Ende der Ausbildung (inkl. Facharztausbildung) mindestens zehn Jahre lang in Bayern in einer ländlichen Region im hausärztlichen Bereich zu arbeiten. Das bindet Studierende, die sich auf diesen „Deal“ einlassen, nach der Ausbildung also auf mindestens zehn Jahre Praxisbetrieb auf dem Land und in dem Bundesland, in dem man die Landarztquote an einer Universität in Anspruch genommen hat. Eine Ausbildung und Arbeit als Facharzt bzw. Fachärztin z.B. für Chirurgie, Orthopädie oder Gynäkologie scheidet damit aus.
Damit ist die Entscheidung, sich auf die Landarztquote einzulassen, eine nicht ganz unwesentliche Entscheidung, die man also sehr früh im Leben über eine Zeit treffen muss, die noch relativ weit entfernt ist. Und hält man sich nicht an die Verpflichtungen, die mit der Landarztquote verbunden sind, drohen drakonische Geldstrafen: in Bayern droht z.B. eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro.
Wichtig ist dabei aber auch zu wissen: Wer das Studium nicht schafft, muss die Strafe nicht bezahlen.
In welchen Bundesländern gibt es die Landarztquote?
Nicht alle Bundesländer haben sich für eine Landarztquote entschieden. So VERZICHTEN diese Bundesländer auf eine Landarztquote bei der Vergabe von Studienplätzen:
- Berlin
- Hamburg
- Hessen
- Thüringen
- Sachsen und
- Schleswig-Holstein
Anders in den restlichen Bundesländern: in
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Nordrhein-Westfalen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt und im
- Saarland
wurde eine Landarztquote eingeführt. Die Bedingungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland etwas, sind aber dem Grunde nach sehr ähnlich.
Relevant ist dabei auch die jeweilige Quote an der Gesamtzahl der jeweils zu vergebenden Studienplätze im Bundesland: So ist die Landarztquote in Baden-Württemberg mit 4,2 % relativ gering, Nordrhein-Westfalen liegt mit einer Quote von 7,8 % im guten Mittelfeld, in Niedersachsen ist die Landarztquote mit 10 % am höchsten.
Diese Zahlen sind dabei aber relativ zu sehen, denn sie sind abhängig von der Gesamtzahl der Studienplätze! So führt die an sich niedrigere Landarztquote in NRW aufgrund hoher Studienplatzzahlen insgesamt zu deutlich mehr „Landarzt-Studienplätzen“ in NRW als z.B. die hohe Quote in Niedersachsen.
Sie haben Fragen zum Thema?
Sie wollen Medizin studieren und spekulieren, ggf. über die Landarztquote einen Studienplatz zu ergattern? Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch in Köln unter 0221 / 1680 6590 oder per E-Mail an info@die-hochschulanwaeltin.de! Im Rahmen einer Erstberatung kläre ich Sie auch gerne über alternative Möglichkeiten auf, die ggf. auch Erfolg versprechen (z.B. Studienplatzklage) und mit nicht derartig harten Verpflichtungen verbunden sind wie die Landarztquote in Anspruch zu nehmen.