TMS: Wiederholung in Zukunft möglich

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Erst im Juli 2020 hatte das VG Karlsruhe entschieden: eine Wiederholung des Tests für medizinische Studiengänge (TMS, umgangssprachlich „Medizinertest“) ist nicht möglich – selbst wenn zwischen dem ersten und zweiten Versuch viele Jahre liegen. Über das Urteil hatten wir hier im Blog berichtet.

Nun ergeben sich aber ab dem Jahr 2022 für alle, die Medizin studieren wollen, neue Perspektiven. Denn ab 2022 wird es zweimal pro Jahr die Möglichkeit geben, an einem TMS teilzunehmen und: es wird möglich sein, den Medizinertest einmalig zu wiederholen.

Der TMS – „Medizinertest“

Der TMS bzw. Medizinertest ist ein Test, in dem Teilnehmer*innen im Hinblick auf ihre Eignung für ein medizinisches Studium (Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin) getestet werden. Getestet wird, inwieweit die Teilnehmer*innen sich eignen, naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen zu bearbeiten. Denn die Abiturnote allein gibt darüber keine Auskunft.

Da die Tests nicht einfach sind, fallen Ergebnisse oftmals nicht wie gewünscht aus. Nicht selten ist der Wunsch, den Medizinertest zu wiederholen, groß, wenn das Ergebnis hinter den Erwartungen zurückbleibt. Denn der TMS wird im Auswahlverfahren der Hochschulen bei der Vergabe von Studienplätzen in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin berücksichtigt – und das mit einigem Gewicht.

Zwei Termine im Jahr 2022

Gab es bisher nur einen Zeitraum pro Jahr, in dem die TMS abgehalten wurden, wird es ab 2022 zwei TMS-Termine geben. So kann man sich im Januar 2022 für den TMS am 7./8. Mai 2022 anmelden (Frühjahrs-TMS), im Juli 2022 für den Herbst-TMS, der am 6./7.11. stattfinden wird. Auch wenn die Tests an allen vier Terminen nicht identisch sein werden, wird das Niveau in etwa identisch sein, um eine Chancengleichheit für alle Teilnehmer*innen zu gewährleisten.

Das sorgt nun dafür, dass man ggf. besser oder überhaupt an einem TMS teilnehmen kann: denn bei nur einem Termin konnte es durchaus vorkommen, dass man exakt an diesem Termin verhindert war (z.B. wegen Abiturprüfungen) und damit eine Teilnahme in einem gesamten Jahr unmöglich war.

Wiederholung möglich

Außerdem ist es ab 2022 möglich, den TMS / Medizinertest zu wiederholen, wenn man mit dem Ergebnis nicht zufrieden war. Für die Anmeldung zu einer Wiederholung gelten allerdings strikte Regeln und Anmeldefristen:

  1. Wer VOR dem Jahr 2022 bereits einen Medizinertest absolviert hat und ihn wiederholen will, muss das bis zum Herbst-TMS 2023 tun und sich dafür im Zeitraum zwischen dem 07.-13.02. bzw. 05.-11.08.2022 bewerben.
  2. Wer den TMS im Jahr 2022 oder später absolviert, kann den Medizinertest nur innerhalb eines Jahres wiederholen – also jeweils im direkt darauffolgenden oder übernächsten TMS-Termin. Entsprechend muss man sich rechtzeitig um die Anmeldung als Wiederholer kümmern.

Wann und wie die Anmeldung hier möglich ist – vor allem wenn man im gewünschten Wiederholungstermin keinen Platz bekommt –, muss man im Einzelfall genau klären! Bekommt man z.B. nicht direkt im nächsten Termin einen Platz, wird man im darauffolgenden Termin als „bevorzugte*r Wiederholer*in“ berücksichtigt!

Welches TMS-Ergebnis nutzt man für Studienplatzbewerbung?

So stellt sich die Frage: Muss man nach einer Wiederholung in jedem Fall das zweite TMS-Ergebnis für die Bewerbung um einen Studienplatz bei einer Hochschule nutzen – auch wenn das Wiederholungs-Ergebnis schlechter ausgefallen ist als das erste Ergebnis?

Die Antwort auf diese Frage: nein! Wiederholt man den Medizinertest, ist man vollkommen frei darin, welches Ergebnis man für die Studienplatzbewerbung nutzt. Man muss also keine Sorge haben, dass man an ein schlechteres Ergebnis aus einem zweiten Versuch gebunden ist.

Deutliche Verbesserungen für angehende Medizinstudierende

Alles in allem lässt sich sagen: Die Veränderungen im Hinblick auf den Medizinertest ab dem Jahr 2022 sind für all diejenigen, die ein medizinisches Studium beginnen wollen, eine echte Verbesserung. Einerseits, da die Termine flexibler werden, andererseits, weil man ein nicht optimales Ergebnis ggf. noch verbessern kann. Und falls das Testergebnis nicht für eine Zulassung zum Studium über Hochschulstart reicht, beraten wir Sie gerne zu einer möglichen Studienplatzklage Medizin.

Sie haben Fragen zum TMS und der Studienplatzbewerbung im Fachbereich Medizin? Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 0221/ 1680 6590 oder per E-Mail an info@die-hochschulanwaeltin.de.