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Karlsplatz 3
80335 München​

Sie wollen Studienplatzklage im Bereich Medizin erheben, weil Sie in München Medizin studieren möchten? Sie kommen aus München und wollen Ihren Studienplatz Medizin an einem anderen Studienort einklagen? Dafür benötigen Sie professionelle Unterstützung vom Rechtsanwalt?

Kontaktieren Sie mich gerne direkt per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. Als Rechtsanwältin – Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht – unterstütze ich seit 2003 Studienbewerber und Studierende in Klageverfahren im Zusammenhang mit einem Studienplatz im Bereich Medizin.

Was ich von Ihnen benötige:

  • Geht es um eine erste telefonische Kontaktaufnahme umfassender Beratung zur Studienplatzklage, müssen Sie nur ein wenig Zeit mitbringen. Dabei ist die erste Kontaktaufnahme stets kostenfrei! Welche Kosten ggfs. für eine Erstberatung entstehen, welche Kosten für meine spätere Tätigkeit, z. B. im Rahmen einer Studienplatzklage Medizin, auf Sie zukommen, erfahren Sie hier.
  • Mandatieren Sie mich, um Sie zu vertreten, freue ich mich, wenn Sie mein Mandantenstammblatt ausfüllen, das ich Ihnen per E-Mail zusende. Diese Datenerfassung erleichtert meine Tätigkeit für Sie sehr.
  • Geht es darum, Anträge für außerkapazitäre Studienplätze einzureichen, oder geht es um Bewerbungsoptimierung und / oder Studienplatzklage(n), benötige ich von Ihnen
    • Ihr Abiturzeugnis in Kopie,
    • eine Kopie des jeweiligen Abrechnungsbescheids bzw. Ihr Physikum-Zeugnis, falls es um Anfragen für ein höheres Fachsemester geht, wenn Sie diese Dokumente bereits vorliegen haben,
    • eine eidesstattliche Versicherung darüber, dass bisher keine Zulassung zum Studium Humanmedizin erteilt wurde.

Welche Dokumente ich zudem von Ihnen benötige, teile ich Ihnen dann gerne auch in Form einer exakten Aufstellung per Mail mit und sende Ihnen außerdem gerne ein Pauschalangebot für den außergerichtlichen Teil meiner Arbeit zu, wenn der Klageumfang in Ihrem Fall etwas größer ausfällt.

Ablauf unserer Kommunikation

E-Mail ist mein bevorzugter Kommunikationsweg im Mandat, da so immer eine einfache und zeitnahe Kommunikation möglich ist. Per Post übersende ich Schriftstücke nur noch ausnahmsweise. Zudem können Mandanten in einem geschützten Mandantenbereich jederzeit aktuelle Informationen und Verfahrensergebnisse abrufen.