Neues zum Landarztgesetz NRW

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Als erstes Bundesland schafft Nordrhein-Westfahlen eine neue Möglichkeit, an einen Medizinstudienplatz zu kommen https://www.land.nrw/de/tags/landarztgesetz. Im Rahmen der neu eingeführten Landarztquote werden ab dem WS 2019/2020 erstmals Studienplätze nach den gewichteten Kriterien 30% Abiturnote, 30% Ergebnis des TMS und 40% berufspraktischer Erfahrung vergeben. Wer hiernach in die nähere Auswahl kommt, durchläuft im Anschluss ein Bewerbungsgespräch. Das Online-Bewerbungsportal ist erstmals ab dem 31.3.2019 freigeschaltet, zuständig ist das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) in Bonn.