SARS-CoV-2, Corona: Auswirkungen auf Studienbedingungen und Bewerbungsfristen

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Das Sommersemester 2020 hat inzwischen unter besonderen Bedingungen begonnen. Die Bundesländer haben angesichts der aktuellen Belastungen Sonderregelungen für den Studienbetrieb getroffen, welche einerseits das Studium ermöglichen sollen, andererseits aber auch Rücksicht auf die Belange der Studenten der Medizin nehmen. Welche konkreten Auswirkungen die Corona-Pandemie ganz aktuell auf das Medizinstudium hat, darum geht es in diesem Beitrag.

Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer ganz persönlichen Situation? Sprechen Sie mich gerne persönlich an, telefonisch unter 0221/1680 6590 oder per E-Mail an info@die-hochschulanwaeltin.de.

1. Verschobene Bewerbungsfristen Medizinstudium WS 2020/2021

Die Termine für die Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für das Wintersemester 2020/2021 werden aktuell teilweise angepasst. Erstsemesterbewerbungen über „Hochschulstart“ für die Humanmedizin können dieses Jahr nach aktuellem Stand frühestens ab dem 1.7.2020 abgegeben werden. Die bisher geltende Abgabefrist für Altabiturienten zum 31.5.2020 wird also nicht verbindlich sein.

Termine für den Einsendeschluss und die Vergabe der Zulassungsbescheide stehen jedoch aktuell noch nicht fest.

Auch der TMS (Test für Medizinische Studiengänge) wird dieses Jahr nicht am 9.5.2020 abgelegt. Geprüft werden aktuell Termine, die zwischen Ende Juli und Anfang August stattfinden könnten. Es wird jedoch gewährleistet, dass alle Bewerber ihr Testergebnis aus dem Jahr 2020 fristgerecht für die Wintersemesterbewerbung 2020/2021 einreichen können.

Bewerbungsfristen für Ortswechsel oder Quereinsteiger in das Medizinstudium an den einzelnen Hochschulen wurden bislang nur vereinzelt geändert. Frankfurt hat z.B. den Bewerbungsschluss auf den 20.8.2020 verlängert, auch an anderen Universitäten ist eine Verlängerung wohl in Planung. Maßgeblich dürfte momentan gleichwohl als erste und maßgebliche Frist für die erfolgreiche Eigenbewerbung Medizin in das höhere Fachsemester (noch) der 15.7.2020 sein.

2. Fristen für die Studienplatzklage Medizin

Die bisher geltenden Vorbereitungsfristen für eine Studienplatzklage Medizin, egal ob im 1. oder im höheren Fachsemester, bleiben auf jeden Fall bestehen. Die maßgebliche Frist für eine gute und umfangreiche Klagevorbereitung ist damit weiterhin auch dieses Jahr der 15.7.2020.

3. Ablauf des Sommersemesters 2020: Vorlesungen vielerorts digital

In allen Bundesländern wurde der Start des Sommersemesters deutlich nach hinten verschoben, auf den 20.4.2020. In einigen Bundesländern wie dem Saarland, Thüringen und Sachsen-Anhalt wird der Studienbetrieb sogar erst ab dem 3.5.2020 wieder aufgenommen.

Je nach Bundesland findet der Vorlesungsbetrieb sogar ausschließlich digital statt. Bibliotheken sind nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Labore und Praktika müssen überwiegend verschoben, zumindest jedoch völlig neu organisiert werden.

4. Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in NRW: Neue Regelungen für Prüfungen, BAföG etc.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 15.4.2020 die neue „Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung)“ erlassen.

Hierin werden die Hochschulen ermächtigt, Hochschulprüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation abzunehmen.

Ob die neuen Vorschriften allesamt rechtmäßig sind und als rechtliche Grundlage für die Bewertung von nicht bestandenen Prüfungen etc. ausreichen, prüfen wir im Einzelfall. Interessant ist dabei die Regelung in § 7 Abs. 4 der neuen Rechtsverordnung, wonach Prüfungen, die erstmals abgelegt und nicht bestanden werden, im Regelfall als nicht unternommen gelten. Dies ist eine sehr studentenfreundliche Regelung, von der hoffentlich rege Gebrauch gemacht wird.

Weiterhin wird in § 10 der Verordnung festgehalten, dass die individuelle Regelstudienzeit für diejenigen Studierenden, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben sind, um ein Semester erhöht wird, was insbesondere für den BAföG-Bezug der Studenten wichtig ist.

Ausblick auf das WS 2020/2021 und auf die Studienplatzklage Medizin

Bereits jetzt steht fest, dass sich der Beginn des Wintersemesters 2020/2021 auch in der Medizin nach hinten verschieben wird. Sofern die schwierige Lage der Pandemie uns weiterhin fest im Griff hat, ist zumindest gewährleistet, dass die Hochschulen für den weiteren Studienablauf im aktuellen Sommersemester 2020 wichtige Erfahrungen gesammelt und ihre Vorlesungs- und Prüfungsabläufe sowie Verwaltungsprozesse im Online-Betrieb verbessert haben.

Für die Studienplatzklage Medizin bringt die aktuelle Situation zum Wintersemester 2020/2021 durchaus Vorteile: Momentan rechnen wir aufgrund der Pandemie mit einem Rückgang der Gesamtklägerzahlen im Bundesgebiet, was die individuelle Erfolgsquote der Studienplatzklage Medizin für den einzelnen Mandanten verbessern dürfte.